Sehr geehrter Herr Dr. Gallob,
Ich bitte Sie folgenden Widerruf auf ihrer homepage gallob.name zu veröffentlichen. Er muss gemäß Vergleich für 30 Tage abrufbar sein.
Ich widerrufe die Äußerung , Frau Mag. Claire Fritsch habe einen Restitutionsantrag gesetzwidrig nicht der Republik Österreich vorgelegt, dafür aber – ebenfalls gesetzwidrig – an die Rechtsvertreter der anderen Antragsteller weitergeleitet, insbesondere wenn dabei eine Kollaboration zwischen Schiedsinstanz und „Holocaust-Business“ unterstellt wird sowie Frau Mag. Claire Fritsch habe in dem gegen Stephan Templ geführten Strafverfahren eine Falschaussage getätigt als unwahr.
Vielen Dank
Stephan Templ
Persönliche Statements!
1) Zur unsäglichen Diskussion um die Bundeshymne:
Danke, lieber Helmut,
zumindest wird hoffentlich klar gestellt werden, dass in liberalen Rechtstaaten die von Politbüroktaten verfassten Zwangsumschreibungen von urheberrechtlich geschützter Literatur die reaktionäre Untat ist – und nicht die Ablehnung der Sistierung jedweden Mindeststandars durch Brechen des Unrheberrechts.
Die von den Krakeelern gewählte Verknüpfung solch kunst- und gesetzesfeindlicher Brutalowiderlichkeiten mit angeblich frauenförderndem Anspruch ist eine Verunglimpfung einer fairen Frauenemanzipation in Würde und geistiger Perspektive.
Es ist analog und maßlos unverschämt-anmaßend, zugunsten des angeblich „Reinen“ und des gesellschaftlichen „Fortschritts“ Gesetze zu brechen und Dichtung zu misshandeln/zu verändern. Das mit dem „Reinen“ und dem „Fortschritt“ haben die Rassisten so behauptet, das haben die Stalinisten so behauptet, das hat jede verbrecherische Wahndiktatur so behauptet.
Die Verunglimpfung jener Aufrechten, die sich dagegen wehren, durch die weitere Umdrehung aller Werte, als Reaktionäre ist nichts als die berüchtigte „haltet den Dieb“-Methode kleiner Gauner und Strauchdiebe, über die erfahren-anständige Richter höchstens müde lächeln – und die Täter strenger verdonnern.
mlG
Bernd
Am 16.07.2014 23:27, schrieb Helmuth A. Niederle, Präsident des P.E.N.-Clubs Österreich:
Lieber Bernd,herzlichen Dank für Deine Zusendung. Wir haben heute in der PEN-Vorstandssitzung beschlossen, im Herbst eine Diskussionsrund über das „Gendern“ durchzuführen. Wir erwarten natürlich kein Ergebnis, doch die Argumente wollten wir wenigstens einmal laut und vernehmlich hören.Mit liebem GrußHelmuthOn Wednesday, July 16, 2014 11:23 PM, Dr. Bernd Gallob <bernd.gallob@gallob.name> wrote an den STANDARD:
Eine „Stammtischdebatt“ führen Leute Ihresgleichen, Herr Schüller.
In entwickelten liberalen Demokratien wird urheberrechtlich geschützte Literatur nicht gegen den Willen der Urheberrechtinhaberin (Koschka Hetzer) durch Politruks umgeschrieben und per Gesetz verkündet. Auch nicht von weiblichen.
Solches geschah in Hitlers/Stalins/Ceaucescus Wahnsystemen.
Wie auch die Urheberechtsinhaberin, Frau Koschka Hetzer, eine „alte“ Linke, festgestellt hat.Nichts spricht gegen eine neue Hymne, alles in Rechtsstaaten gegen die gewählte Art der Politruk-Literaturverkündung als gesetzwidrigen Eingriff per Gesetz. Es ist eine Schande, wie Leute Ihresgleichen die Misshandlung des Rechtsstaates und der Kunstfreiheit umdrehen.Ihr seid die Apologeten der reaktionären Literaturverfälscher.
Verfälscher der historischen Korrektheit.
Im Ungeist der erwähnten Systeme.mgA
Bernd Gallob
Innenpolitik/Politik/Pressestimmen/Vorausmeldung/Medien2014-07-16 / 19:00:31 / Der StandardDER STANDARD – Kommentar: „Unnötige I-Tüpferl-Streiterei“ von Rainer Schüller
Utl.: Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern braucht keine Norm. (Ausgabe vom 17.7.2014) = Wien (OTS) - Man nehme: Vier Männer, bestenfalls mit honorigen Titeln, und eine Frau (für die Quote), die alle ein Problem mit der "sprachlichen Gleichbehandlung" haben. Diese verfassen einen offenen Brief, der in Zeiten der Gabalier-Stammtischdebatte um die Bundeshymne locker 800 teilweise prominente Unterstützer und Unterstützerinnen findet, und schickt diesen an die Frauenministerin und den Wissenschaftsminister. Dazu kommt noch ein wenig Support durch Boulevardmedien, und fertig ist das Sommerlochthema, dem sich auch die Politik nicht mehr entziehen kann. Binnen-I oder nicht? Das ist eine ?gewiss schwierige Frage. Beim Standard haben wir uns nach längerer Diskussion darauf verständigt, dass wir versuchen, im Sinne der besseren Lesbarkeit so weit wie möglich die männliche und weibliche Form zu verwenden. Ausnahme ist dieStandard.at, wo das Binnen-I bewusst eingesetzt wird. Es gab und gibt aber redaktionsintern auch immer wieder Stimmen, die mit dieser Lösung nicht glücklich sind. Zuletzt wurde angeregt, dass wir nur die weibliche Form einsetzen sollten, um ein Zeichen zu setzen. Also in etwa so: "Wissenschaftsministerin Mitterlehner hält sich mit einer Stellungnahme zurück." Das würde sicherlich für Aufmerksamkeit sorgen, wäre aber wohl auch nicht die perfekte Lösung. Umgekehrt passieren aber auch bei der Verwendung der männlichen Form immer wieder Fehler, wenn es um Berufe geht, die fast ausschließlich von Frauen ausgeübt werden (etwa Kindergartenpädagogen - diese sind allerdings zu 99 Prozent Pädagoginnen). Auch Lehrerinnen werden noch viel zu oft als Lehrer klassifiziert. Damit sind wir beim Kern der Sache: Die perfekte Lösung gibt es (noch) nicht. Jede hat ihre Vor- und Nachteile. Das muss aber noch lange nicht bedeuten, dass man das Binnen-I gleich abschaffen muss, wie es die Frauensprecherinnen von ÖVP, FPÖ und Team Stronach fordern. Ein Verbot würde ohnehin daran scheitern, dass es kein Gesetz gibt, das es explizit vorschreibt. Gerade die aktuelle Debatte zeigt, wie wirkungsvoll dieses I ist. Es treibt die Gegner fast zur Weißglut und sorgt somit für erhöhte Aufmerksamkeit für das Thema Gendergerechtigkeit. Es ist also verwunderlich, dass sich politische Frauenvertreterinnen für die Abschaffung eines eigentlich sehr erfolgreichen Mittels einsetzen. Wie das Thema abgehandelt wird, zeigt auch, wie schwer sich das Land noch immer mit der Gleichberechtigung tut. Sobald die Materie ein wenig komplexer wird, schreit man sofort nach Verboten und will über das Austrian Standards Institute neue Normen schaffen. Und was ist der nächste Schritt? Will man die Kleinschreibung bei Texten der österreichischen Literaturnobelpreisträgerin Elfriede Jelinek auch gleich verschlimmbessern? Oder die Gedichte von Ernst Jandl? Ein normiertes "Schützengraben" statt des originalen "schtzngrmm"? Es wäre ein grundlegender Feh?ler, sprachliche Kreativität einzuschränken, wie Sprachwissenschafterin Claudia Posch im Standard-Interview sagt. Sie meint auch, dass man Sprache grundsätzlich nicht ästhetisch bewerten sollte und dass sie einem ständigen Wandel unterworfen ist. Eine Norm, die die Möglichkeit des Binnen-Is einschränken würde, wäre ein Rückschritt bei der Gleichbehandlung von Frauen und Männern. ~ Rückfragehinweis: Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445 ~ Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/449/aom *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0153 2014-07-16/19:00 161900 Jul 142) Vom Fall Stephan Templ darf laut Gerichtsauflage der Brief an das Parlament nicht veröffentlicht werden
3) „Mein Kärnten“ ist (m)eine Auseinandersetzung mit diesem Bundsland und seinen Verwerfungen.
Schlagwort | Titel | Kurzfassung | Langfassung | Kommentare |
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